רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, עֶגְלָה, בַּת שְׁנָתָהּ. וּפָרָה, בַּת שְׁתַּיִם. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, עֶגְלָה, בַּת שְׁתַּיִם. וּפָרָה, בַּת שָׁלשׁ אוֹ בַת אַרְבַּע. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, אַף בַּת חָמֵשׁ. כְּשֵׁרָה הַזְּקֵנָה, אֶלָּא שֶׁאֵין מַמְתִּינִין לָהּ, שֶׁמָּא תַשְׁחִיר, שֶׁלֹּא תִפָּסֵל. אָמַר רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ, לֹא שָׁמַעְתִּי אֶלָּא שְׁלָשִׁית. אָמְרוּ לוֹ, מַה הַלָּשׁוֹן שְׁלָשִׁית. אָמַר לָהֶם, כָּךְ שָׁמַעְתִּי סְתָם. אָמַר בֶּן עַזַּאי, אֲנִי אֲפָרֵשׁ. אִם אוֹמֵר אַתָּה, שְׁלִישִׁית, לַאֲחֵרוֹת בְּמִנְיָן. וּכְשֶׁאַתָּה אוֹמֵר, שְׁלָשִׁית, בַּת שָׁלשׁ שָׁנִים. כַּיּוֹצֵא בוֹ אָמְרוּ, כֶּרֶם רְבָעִי. אָמְרוּ לוֹ, מַה הַלָּשׁוֹן רְבָעִי. אָמַר לָהֶם, כָּךְ שָׁמַעְתִּי סְתָם. אָמַר בֶּן עַזַּאי, אֲנִי אֲפָרֵשׁ. אִם אוֹמֵר אַתָּה, רְבִיעִי, לַאֲחֵרִים בְּמִנְיָן. וּכְשֶׁאַתָּה אוֹמֵר, רְבָעִי, בֶּן אַרְבַּע שָׁנִים. כַּיּוֹצֵא בוֹ אָמְרוּ, הָאוֹכֵל בְּבַיִת הַמְנֻגָּע פְּרָס, מִשָּׁלשׁ לְקָב. אָמְרוּ לוֹ, אֱמֹר מִשְּׁמֹנֶה עֶשְׂרֵה לִסְאָה. אָמַר לָהֶם, כָּךְ שָׁמַעְתִּי סְתָם. אָמַר בֶּן עַזַּאי, אֲנִי אֲפָרֵשׁ. אִם אוֹמֵר אַתָּה מִשָּׁלשׁ לְקָב, אֵין בּוֹ חַלָּה. וּכְשֶׁאַתָּה אוֹמֵר, מִשְּׁמֹנֶה עֶשְׂרֵה לִסְאָה, מִעֲטַתּוּ חַלָּתוֹ: R. Elieser sagt: Das Kalb1 Das nach Deut. 21, 1—9 die Bewohner der nächstgelegenen Stadt zu bringen hatten, wenn ein Erschlagener auf dem Felde gefunden worden und der Täter nicht zu ermitteln war. darf nur erstjährig sein2 Nicht über ein Jahr alt., und die Kuh3 Die rote Kuh, die zu der Herstellung des Sühnwassers verwendet wurde, mit dem alles durch Toten-Unreinheit Verunreinigte besprengt werden musste (Num. 19). zweitjährig4 Sobald das Tier das erste Lebensjahr überschritten hat, ist es kein Kalb mehr, sondern eine Kuh. Ist das Tier über zwei Jahre alt, ist es wohl auch noch zu verwenden, nach R. Elieser ist aber dem zweitjährigen der Vorzug zu geben (s. weiter Note 6.; die Weisen sagen: Das Kalb darf zweitjährig5 Auch im zweiten Jahre gilt es noch als עגל. Im allgemeinen ist unter עגל allerdings ein erstjähriges Tier zu verstehen, hier aber lautet der Ausdruck עגלת בקר, darin ist auch ein zweitjähriges mit inbegriffen. sein, die Kuh drittjährig oder viertjährig; R. Meïr sagt: Auch fünftjährig. Tauglich ist auch eine ältere6 Nicht nur nach R. Meïr, sondern auch nach R. Elieser und den Weisen., nur lässt man sie7 Wenn sie nach R. Elieser älter als zwei, nach den Weisen älter als vier und nach R. Meïr älter als fünf Jahre ist. nicht stehen8 Nachdem man sich bei ihrer Anschaffung von ihrer Tauglichkeit überzeugt hat, um sie dann nachher ohne nochmalige Untersuchung zu verwenden (יו״ב)., es könnten sich schwarze Haare zeigen9 Was nach R. Elieser schon bei einer über zwei Jahre alten zu befürchten ist, nach den Weisen erst bei einer über vier und nach R. Meïr erst bei einer über fünf Jahre alten, das Tier müsste deshalb vor seiner Verwendung nochmals darauf untersucht werden., dass10 Nach א״ר ist ושלא תפסל zu lesen: und dass sie nicht in der Zwischenzeit durch etwas anderes untauglich wird, was auch bei einem älteren Tiere eher zu befürchten ist als bei einem jüngeren. sie nicht untauglich wird. Es sagte R. Josua: „Ich habe nur gehört, [die Kuh muss] eine שלישת11 Sie darf nur im dritten Lebensjahre stehen, nicht jünger und nicht älter sein. [sein]“. Darauf sagte man zu ihm: „Warum gebrauchst du den Ausdruck שְׁלשִׁית12 Warum nicht den gebräuchlichen Ausdruck שְׁלשִׁית . “? Da sagte er zu ihnen: „So habe ich es vernommen, ohne weitere Erklärung“. Da sagte Ben Asai: „Ich werde es erklären. Wenn du ׂשְלִישִית sagst, so [ist gemeint, die dritte] unter anderen bei einer Zählung13 Es könnte deshalb gemeint sein: ein Tier, das als drittes von der Mutter geworfen worden ist, das man für besonders gut hielt, vgl. Jes. 15, 5: עגלת שלישיה (Maim.)., wenn du aber שְלישִית sagst, so [ist gemeint] eine drittjährige“. Ein gleiches über den Ausdruck כֶּרֶם רְבָעִי. Man sagte zu ihm: „Warum wird der Ausdruck רְבָעִי gebraucht“? Darauf sagte er zu ihnen: „So habe ich es vernommen, ohne weitere Erklärung“. Da sagte Ben Asai: Ich werde es erklären. Wenn du רְבִיעִי sagst, dann [ist gemeint, der vierte] unter anderen bei einer Zählung14 Also etwa der zu viert gepflanzte Weinberg., wenn du aber רְבָעִי sagst, dann [ist gemeint], einer im vierten Jahre. Ein gleiches über den Ausspruch15 S. Erub. VIII, 2.: Wer in einem aussätzigen Hause ein halbes Brot gegessen hat von dreien aus einem Kab16 Erst wenn er so lange Zeit in dem Hause verweilt hat, wie hierzu nötig ist, sind auch die Kleider, die er an seinem Körper trägt, unrein, s. Negaim XIII, 9.. Man sagte zu ihm: „Sage: von achtzehn aus einem Seah“17 Was doch dasselbe ist, da ein סאה = 6 קבים ist. Das סאה ist ein in der Schrift häufig angeführtes Maass, während das קב nur an einer einzigen Stelle (II Kön. 6, 25) erwähnt wird.. Darauf sagte er zu ihnen: „So habe ich es vernommen, ohne weitere Erklärung“. Da sagte Ben Asai: „Ich werde es erklären: Wenn du sagst, von dreien aus einem Kab, ist keine Challah davon genommen18 Challahpflichtig ist ein Teig nur, wenn er etwas über 5/4 Kab Mehl enthält, jedes der drei aus einem Kab Mehl gemachten Brote enthält demnach ein volles Drittel Kab Mehl., wenn du aber sagst, von achtzehn aus einem Seah, ist es um die Challa weniger geworden19 Von dem Seah, aus dem die achtzehn Brote gemacht worden sind, hat Challah genommen werden müssen, es enthält deshalb jedes der Brote etwas weniger als 1/18 Seah oder 1/3 Kab..
רַבִּי יוֹסֵי הַגְּלִילִי אוֹמֵר, פָּרִים, בְּנֵי שְׁתַּיִם, שֶׁנֶּאֱמַר (במדבר ח), וּפַר שֵׁנִי בֶן בָּקָר תִּקַּח לְחַטָּאת. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אַף בְּנֵי שָׁלשׁ. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, אַף בְּנֵי אַרְבַּע וּבְנֵי חָמֵשׁ כְּשֵׁרִים, אֶלָּא שֶׁאֵין מְבִיאִים זְקֵנִים, מִפְּנֵי הַכָּבוֹד: R. Jose, der Galiläer, sagt: Stiere dürfen nur zweitjährig sein, denn es heisst20 Num. 8, 8.: „Und einen zweit[jährig]en21 Das שני kann hier nicht die Bedeutung „einen zweiten“ haben, denn dann würde es ganz überflüssig stehen, da aus dem Zusammenhang sich von selbst ergibt, dass dies ein zweiter Stier neben dem zuerst genannten ist. Unter שני ist deshalb ein zweitjähriger zu verstehen, wie oben unter שְלָשִי ein drittjähriger. Malbim (התורה וחמצוה zu Lev. 4, 3) führt hierfür noch die weitere Begründung an: wenn שני ein zweiter bedeuten sollte, so würde es hinter בן בקר stehen und heissen müssen ופר בן בקר שני תקח לחטאת. Da aber das בן בקר hinter שני steht, kann es nur die Apposition zu שני sein: einen zweitjährigen Stier, das ist ein בן בקר. Da nun in der Schrift, wo ein Stier als ein Opfertier vorgeschrieben wird, es fast ausnahmslos פר בן בקר heisst, schliesst daraus R. Jose, dass zu Stieren immer nur zweitjährige verwendet werden dürfen. R. Jose ist wie R. Elieser in der vorhergehenden Mischna der Ansicht, dass, sobald das Tier über ein Jahr alt ist, es nichtmehr עגל, sondern פר oder פר בן בקר genannt wird. Stier, das Junge eines Rindes, sollst du zum Sündopfer nehmen“; die Weisen sagen: (Auch)22 אף fehlt in manchen Ausgaben. drittjährige23 Nach der Lesart בני שלש, die ר״ש für die richtige hält, erkennen die Weisen die Auslegung des R. Jose nicht an, sondern sind wie die חכמים in Mischna 1 der Ansicht, dass ein Tier auch im zweiten Lebensjahre noch עגל heisst; wo die Schrift einen פר vorschreibt muss deshalb das Tier mindestens drittjährig sein. Nach der Lesart אף כני שלש sind die hier genannten Weisen nicht dieselben und nicht gleicher Ansicht wie die, חכמים in Mischna 1. Der מהר״ם (s. Tosf. Jomt.) meint, dass auch diese Lesart nicht der Ansicht der חכמים in Mischna 1 widerspricht, indem er erklärt, das אף beziehe sich nur auf die angezogene Schriftstelle, trotzdem dort ein zweitjähriger Stier vorgeschrieben wird, durfte auch ein drittjähriger verwendet werden, da unter פר sonst immer ein solcher verstanden wird, nur für diesen Fall hat die Schrift durch das פר שני auch einen zweitjährigen für verwendbar erklärt, für alle anderen Opfer ist dagegen nur ein drittjähriges Tier als פר verwendbar. Dass die חכמים hier nicht wie in Mischna 1 auch ein viertjähriges Tier mit einschliessen, findet nach מ״א seine Erklärung darin, dass nach ihrer Ansicht für Opfertiere eine bestimmte Altersgrenze durch Toravorschrift festgesetzt war, nicht aber für die פרה אדומה, für die nur die rabbinische Vorschrift aus dem in der Mischna angegebenen Grunde eine Altersgrenze bestimmt hat.: R. Meïr sagt: Auch24 Das אף im Ausspruch des R. Meïr bezieht sich auf den Ausspruch der חכמים; nicht nur drittjährige, sondern auch viertjährige und fünfjährige sind als פרים brauchbar, nicht aber wie nach R. Jose zweitjährige. viertjährige und fünftjährige sind tauglich, nur bringt man der Würde [des Heiligtums] halber nicht ältere Tiere25 Es entspricht mehr der Würde des Heiligtums, wenn junge kräftige Tiere als Opfer dargebracht werden, als schon alternde, wenn sie auch noch nicht durch ihr Alter gebrechlich und überhaupt untauglich geworden sind (vgl Bechor. VI, 12). Dieser Grund wird in Mischna 1 nicht angegeben, weil die rote Kuh kein Opfertier war und ausserhalb des Heiligtums geschlachtet wurde..
כְּבָשִׂים, בְּנֵי שָׁנָה. וְאֵילִים, בְּנֵי שְׁתַּיִם. וְכֻלָּם מִיּוֹם לְיוֹם. בֶּן שְׁלשָׁה עָשָׂר חֹדֶשׁ אֵינוֹ כָשֵׁר לֹא לְאַיִל וְלֹא לְכֶבֶשׂ. רַבִּי טַרְפוֹן קוֹרֵהוּ פַּלְגָּס. בֶּן עַזַּאי קוֹרֵהוּ נוֹקֵד. רַבִּי יִשְׁמָעֵאל קוֹרֵהוּ פַּרְכָדִיגְמָא. הִקְרִיבוֹ, מֵבִיא עָלָיו נִסְכֵּי אַיִל, וְלֹא עָלָה לוֹ מִזִּבְחוֹ. בֶּן שְׁלשָׁה עָשָׂר חֹדֶשׁ וְיוֹם אֶחָד, הֲרֵי זֶה אָיִל: Schafe dürfen nur erstjährig sein und Widder zweitjährig26 Im ersten Lebensjahre wird das Schaf ככש genannt, im zweiten איל., bei allen27 Nach מ״א auch bei der Berechnung der Altersgrenzen für die in Mischna 2 und 3 genannten Tiere. [wird das Jahr] vom Tage bis zum [wiederkehrenden] Tage [gerechnet]28 Das Jahr schliesst erst ab mit der Wiederkehr des Kalendertages, an dem das Tier geboren ist. Mit der ersten Wiederkehr dieses Tages hört das Tier auf, ein כבש zu heissen, und beginnt der dreizehnte Monat, nach dessen Ablauf das Tier ein איל heisst. Nach Ablauf des zweiten Jahres heisst es nach מ״א auch weiter ein איל (s. auch Raschi Chullin 23 a v. פלגס), eignet sich aber aus dem in der vorhergehenden Mischna angegebenen Grunde nicht mehr zur Darbringung.. Im dreizehnten Monat ist [das Tier weder als Widder noch als Schaf tauglich29 Erst nach Ablauf des ersten Monats des zweiten Lebensjahres wird es איל genannt (s. Chull. 23 a und Menach. 91 b)., R. Tarfon nannte es 30 פלגס vermutlich gr. πάλλαξ = Jüngling. פלגס, Ben Asai nannte es 31 נוקד arab. نقد, vgl. נקד = Viehbesitzer 2 K. 3, 4; Amos 1,1. נוקד, R. Ismael nannte es 32 N.: פרדגמא, L: פרכריגמא gr. παϱαχάϱαγμα = eine Münze, deren Prägung abgeschabt ist und erst wieder erneuert werden muss. פרכריגמא. Hat man es dargebracht, bringt man dazu33 N. und L.: הביא עליו נסכי איל לא עלה לו מזבחו. das Giessopfer für einen Widder, wird aber dadurch nicht von seiner Opferpflicht entbunden34 Wenn man einen איל darzubringen hatte oder ein כבש darzubringen hatte, hat man mit der Darbringung des פלגס seiner Pflicht nicht genügt. לא עולה לו = es wird ihm nicht angerechnet, מזבחו — dass er damit von seinem Opfer frei wird.. Ist es dreizehn Monate und einen Tag alt35 Das heisst: an dem Tage, der auf den Abschluss des dreizehnten Monats folgt., ist es ein Widder.
חַטֹּאת הַצִּבּוּר וְעוֹלוֹתֵיהֶן, חַטַּאת הַיָּחִיד וַאֲשַׁם נָזִיר וַאֲשַׁם מְצֹרָע, כְּשֵׁרִין מִיּוֹם שְׁלשִׁים וָהָלְאָה, וְאַף בְּיוֹם שְׁלשִׁים. וְאִם הִקְרִיבוּם בְּיוֹם שְׁמִינִי, כְּשֵׁרִים. נְדָרִים וּנְדָבוֹת, הַבְּכוֹר וְהַמַּעֲשֵׂר וְהַפֶּסַח, כְּשֵׁרִים מִיּוֹם הַשְּׁמִינִי וָהָלְאָה, וְאַף בַּיּוֹם הַשְּׁמִינִי: Sünd- und Ganzopfer der Gemeinde36 Soweit dafür Schafe oder Ziegen vorgeschrieben sind., Sündopfer einer Einzelperson37 Für das ein Schaf oder eine Ziege vorgeschrieben ist., das Schuldopfer eines Nasir und das Schuldopfer eines Aussätzigen38 Die beide ein Schaf als Schuldopfer zu bringen haben. sind vom dreissigsten Tage an und weiter tauglich39 Nach Lev. 22, 27 kann ein Tier schon vom achten Tage an als Opfer dargebracht werden, doch soll man zu den vorgeschriebenen Pflichtopfern, mit Ausnahme der weiter angeführten, nicht so junge Tiere wählen, sondern solche, die wenigstens dreissig Tage alt sind. Maim. begründet dieses damit, dass es heisst: והיאה ירצה es wird wohlgefällig aufgenommen, wenn es über dieses Mindestalter weiter hinaus ist., auch schon am dreissigsten Tage40 Da es von der Erstgeburt (Exod. 22, 29) heisst: ביום השמיני תתנו לי „am achten Tage sollst du sie mir geben“, wird auch das ומיום השמיני והלאה (Lev. 22, 27) dahin gedeutet, dass auch der achte Tag mit einbegriffen ist., hat man sie am achten Tage dargebracht, sind sie tauglich41 Weil sie nach Toravorschrift da schon tauglich sind.. Gelübde und freiwillige Gaben42 Wenn jemand durch הרי זו oder הרי עלי ein Schaf oder eine Ziege zum Opfer bestimmt hat, für sie gilt, weil sie keine Pflichtopfer sind, sie rabbinische Beschränkung nicht (s. Note 39)., die Erstgeburt, der Zehnt und das Pessach-Opfer43 Für das Pessachopfer geben ר״ש und Bart, als Grund an, weil kleine Familien ein möglichst junges Tier nehmen mussten, damit sie es auch ganz verzehren konnten; מהר״ם fügt als weiteren Grund hinzu, weil der Bedarf ein sehr grosser war und durch die Beschränkung es leicht hätte Vorkommen können, dass man nicht die genügende Anzahl hätte auftreiben können. Maim. gibt als Grund für die Erstgeburt an, weil es bei ihr ausdrücklich in der Schrift heisst: ביום השמיני תתנו לי, Zehnt- und Pessachopfer sind aber betreff der Blutsprengung der Erstgeburt gleichgestellt, deshalb auch inbezug des Alters. Nach יו״ב ist auch bei diesen drei der Grund, weil sie nicht in dem Sinne Pflichtopfer sind wie die übrigen Pflichtopfer, denn die Erstgeburt hat nicht der Eigentümer darzubringen, sondern er gibt sie irgend einem Priester als ihm zukommende Gabe und dieser bringt sie als Opfer dar, der Zehntpflicht kann man sich entziehen, indem man die Tiere schlachtet, bevor die Zeit zum Verzehnten gekommen ist (s. Bechor. IX, 6), oder den Tieren einen Leibesfehler beibringt, der sie zum Zehnt untauglich macht, und der Pflicht, das Pessachopfer darzubringen, kann man sich entziehen, indem man zur Zeit der Darbringung sich בדרך רחוקה befindet. sind vom achten Tage an und weiter tauglich, auch schon am achten Tage.